Datenabruf für öffentliche Stellen

Mit diesem Dienst können öffentlichen Stellen (zum Beispiel Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts) Personendatensätze aus den Datenbeständen der Meldebehörden online abrufen.

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Diesen Dienst dürfen ausschließlich öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nutzen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Danach sind öffentliche Stellen beispielsweise

  • Bundesbehörden,
  • Landesbehörden,
  • die Organe der Rechtspflege für Land und Bund,
  • Gemeinden oder Gemeindeverbände,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
    öffentliche Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (zum Beispiel Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts).

Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

Nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht in die oben genannten Kategorien fallen.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Dataport führt den Datenbestand für die Meldebehörden in Sachsen-Anhalt. Die Verantwortung für die Daten liegt bei den örtlich zuständigen Meldebehörden. Über diesen Dienst können ausschließlich Auskünfte im automatisierten Verfahren erfolgen. Sie werden von Dataport per E-Mail keine Auskünfte zu einer Personen erhalten.

Haben Sie mit der automatisierten Auskunft keinen Erfolg, können Sie sich direkt an die zuständige Meldebehörde wenden.

Die Grundlage für dieses Angebot sind die Ausführungen des § 38 Absatz 1 und 2 sowie § 34a Absatz 2 und 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Danach darf die Meldebehörde Auskunft unter anderem über

Vor- und Nachnamen,
Geburtsdatum und
aktuelle Anschriften oder die Wegzugsanschrift bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner erteilen.
Nicht immer ist die Meldeanschrift auch die tatsächliche Wohnanschrift. Es wird keine Gewähr übernommen, dass die Person unter der ermittelten Adresse auch zu erreichen ist.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 2 Minuten

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Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Str. 2 / am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Ansprechpartner: Michael Dube

Für technische Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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