Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Diesen Dienst dürfen ausschließlich öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nutzen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Danach sind öffentliche Stellen beispielsweise
- Bundesbehörden,
- Landesbehörden,
- die Organe der Rechtspflege für Land und Bund,
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentliche Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (zum Beispiel Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts).
Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht in die oben genannten Kategorien fallen.