Datenabruf Sicherheits- & Strafverfolgungsbehörden

Mit diesem Dienst können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften) Personendatensätze aus den Datenbeständen der Meldebehörden online abrufen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Diesen Dienst dürfen ausschließlich öffentliche Stellen im Sinne von § 34 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG) nutzen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Danach sind Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden

  1. Polizeibehörden des Bundes und der Länder,
  2. Staatsanwaltschaften,
  3. Amtsanwaltschaften,
  4. Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen,
  5. Justizvollzugsbehörden,
  6. Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
  7. Bundesnachrichtendienst,
  8. Militärischer Abschirmdienst,
  9. Zollfahndungsdienst,
  10. Hauptzollämter,
  11. Finanzbehörden, soweit sie strafverfolgend tätig sind oder
  12. Bundesamt für Justiz, soweit es Aufgaben der Vollstreckungshilfe wahrnimmt.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Dataport führt den Datenbestand für die Meldebehörden in Sachsen-Anhalt. Die Verantwortung für die Daten liegt bei den örtlich zuständigen Meldebehörden. Über diesen Dienst können ausschließlich Auskünfte im automatisierten Verfahren erfolgen. Sie werden von Dataport per E-Mail keine Auskünfte zu einer Personen erhalten.

Haben Sie mit der automatisierten Auskunft keinen Erfolg, können Sie sich direkt an die zuständige Meldebehörde wenden.

Die Grundlage für dieses Angebot sind die Ausführungen des § 38 Absatz 1 und 2 sowie § 34a Absatz 2 und 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Danach darf die Meldebehörde Auskunft unter anderem über

Vor- und Nachnamen,
Geburtsdatum und
aktuelle Anschriften oder die Wegzugsanschrift bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner erteilen.
Nicht immer ist die Meldeanschrift auch die tatsächliche Wohnanschrift. Es wird keine Gewähr übernommen, dass die Person unter der ermittelten Adresse auch zu erreichen ist.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 2 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Str. 2 / am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Ansprechpartner: Michael Dube

Für technische Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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